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MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft

Das Freibad Egenhofen wird durch den Badeverein Egenhofen e.V. betrieben und unterhalten.


Eine Mitgliedschaft im Badeverein bedeutet:

 

  • freien Eintritt

  • Sie sichern mit Ihrem Beitrag den Erhalt des Freibades


Als Mitglied erhalten Sie einen sogenannten Transponder (Erkennungs-Chip), mit dem Sie die Eingangstüre öffnen können und somit freien Zutritt zum Freibad haben. Ein Transponder kostet 10,- €.
 

 

Jahresbeitrag

Einzelmitgliedschaft (erst ab Volljährigkeit): 30,00 Euro

Familienmitgliedschaft (2 Erw. und deren minderjährige Kinder): 60,00 Euro

Aufnahmegebühr: einmalig pro Person 5,00 Euro

 

In der Jahreshauptversammlung des Badevereins Egenhofen, am 23. Juli 2016 wurde durch die anwesenden Mitglieder, die Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2017 für die Einzelmitgliedschaft auf 30,00 €, für die Familienmitgliedschaft auf 60,00 €, einstimmig beschlossen.  Dieses war die erste Anpassung seit der Gründung des Badevereins am 14.7.1997.

Mitglied werden kann grundsätzlich jede natürliche, volljährige Person unter Anerkennung der Satzung. Minderjährige können aus Haftungsgründen nur im Rahmen einer Familienmitgliedschaft Mitglied werden.

* Stichwort 'Volljährigkeit':
Mit Erreichen der Volljährigkeit sind Kinder, die bisher im Rahmen des Familienbeitrags enthalten waren, beitragspflichtig (Einzelmitgliedschaft).
Sofern wir keine anderslautende Mitteilung erhalten, werden wir den Beitrag im Rahmen der bestehenden Einzugsermächtigung mit verrechnen. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit auch eine neue Einzugsermächtigung erteilen, z.B. wenn der Beitrag für diese Einzelmitgliedschaft von einem anderen Konto abgebucht werden soll. Darüber hinaus besteht natürlich auch ein Kündigungsrecht innerhalb der in der Satzung festgelegten Fristen.
In der Jahreshauptversammlung 2003 wurde zudem beschlossen, auf Antrag einen Nachlass von 50 % zu gewähren, sofern noch Anspruch auf Kindergeld besteht. In diesem Falle muß spätestens zur Abbuchung des neuen Jahresbeitrags ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem Kindergeldnachweis gestellt werden. Sie erhalten nach Eingang dann eine entsprechende Rückerstattung.

Datenschutz:

 

Zur Mitgliederverwaltung und zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz - Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Durch ihre Mitgliedschaft stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern in Print – und Telemedien sowie elektronischen Medien ( z.B. in Chronik und Galerie der Website des Badevereins ) zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.  

 

 

Formulare:

Anträge müssen persönlich bei der Mitgliedersprechstunde abgegeben werden.

Anträge aus dem Briefkasten können leider nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Verständnis.

(Nähere Infos zur Sprechstunde finden Sie auf der Startseite)

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Einzugsermächtigung
... wenn sich die Bankverbindung ändert
Nachmeldung
... von Kindern
Vereins - Satzung
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